In Griechenland anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht nach Griechenland abgeschoben werden – dort drohe „extreme materielle Not“!
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass Asylanträge von in Griechenland anerkannten Flüchtlingen nicht abgelehnt werden dürfen. Normalerweise sollen anerkannte Flüchtlinge in dem Staat bleiben, in dem ihnen der Schutzstatus verliehen wurde. Als Begründung wird angeführt, dass die Gefahr „extremer materieller Not“ bestünde, da sie eventuell über längere Zeit keine Unterkunft und Arbeit fänden und Sozialleistungen frühestens nach einem zweijährigen dauerhaften Aufenthalt bekämen.
Wofür brauchen wir ein EU-Recht, wenn jeder Richter sein eigenes Süppchen kocht? Abkommen, die innerhalb der EU abgeschlossen wurden, sind schon lange nur noch Makulatur und werden nach belieben ausgelegt. Ein geregeltes Asyl- Migrationswesen existiert nicht und wird es auch nicht geben, da jeder Staat auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist.
ZEIT > Asylantrag: Gericht untersagt Abschiebung nach Griechenland
In Griechenland anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht nach Griechenland abgeschoben werden – dort drohe „extreme materielle Not“!
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass Asylanträge von in Griechenland anerkannten Flüchtlingen nicht abgelehnt werden dürfen. Normalerweise sollen anerkannte Flüchtlinge in dem Staat bleiben, in dem ihnen der Schutzstatus verliehen wurde. Als Begründung wird angeführt, dass die Gefahr „extremer materieller Not“ bestünde, da sie eventuell über längere Zeit keine Unterkunft und Arbeit fänden und Sozialleistungen frühestens nach einem zweijährigen dauerhaften Aufenthalt bekämen.
Wofür brauchen wir ein EU-Recht, wenn jeder Richter sein eigenes Süppchen kocht? Abkommen, die innerhalb der EU abgeschlossen wurden, sind schon lange nur noch Makulatur und werden nach belieben ausgelegt. Ein geregeltes Asyl- Migrationswesen existiert nicht und wird es auch nicht geben, da jeder Staat auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist.
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