Die als rechtsextremer Verdachtsfall eingestufte AfD-Brandenburg klagt gegen Beobachtung durch den Verfassungsschutz!

Da stellt sich natürlich die Frage, ob es gerechtfertigt ist, auf Grund einiger sehr weit rechts stehender Mitglieder eines Landesverbandes, gleich den ganzen AfD-Landesverband zu überwachen. In allen politischen Parteien gibt es Mitglieder, die sich an den Rändern der jeweiligen Partei-Philosophie bewegen.

Warum gerade die AfD immer wieder in den Fokus des Verfassungsschutzes gerät, kann man sich nur damit erklären, dass diese Partei seit ihrer Gründung keine Anstalten macht, sich dem politischen Mainstream unterzuordnen und zielstrebig ihren eigenen Weg geht.

Solange von der AfD-Brandenburg keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und sie sich nicht von irgendwelchen extremen Bewegungen vereinnahmen lässt, ist eine Beobachtung/Überwachung nicht verhältnismäßig und nährt nur den Vorwurf, Deutschland sei mittlerweile ein Überwachungsstaat.

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RND > AfD Brandenburg klagt gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz

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